Flugplatz Offenburg (EDTO)

Aktuell ist der Flugplatz von der Schließung bedroht.
Der Oberbürgermeister und ein großer Teil des Gemeinderats sind der Meinung, der als gemeinnützig anerkannte Verein trägt nicht so sehr zum Gemeinnutz der Gemeinde bei, wie ein Gewerbegebiet.
Mittels einer Onlinepetition können Sie sich für den Erhalt des Flugplatzes aussprechen:
Onlinepetition für den Erhalt des Flugplatzes Offenburg

Der Offenburger Flugplatz ist nicht nur PPR-Sonderlandeplatz, sondern durch Auflage der Stadt Offenburg nur für Vereinsmaschinen geöffnet.

Befreundete Fliegerkameraden dürfen in Absprache mit der Fliegergruppe in Offenburg landen.

Tanken ist in EDTO nicht möglich, die Tankanlagen sind nur für die Eigennutzung der Fliegergruppe freigegeben. Daher empfehlen wir Fliegerkollegen auf der Durchreise die Landung und Betankung im benachbarten Lahr (EDTL).

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist für Motorflugzeuge in der Mittagspause von 12:00 Uhr bis 14:00 ein Startverbot einzuhalten, Ausnahme Leistungsflüge im Segelflug.

Motorflugzeuge werden nach LAHR (EDTL) verwiesen, Frequenz 125,180.

Sondergenehmigung:

 

Nur bei besonderen Belangen (z.Bsp. wirtschaftlich / medizinisch)

 

durch die Stadtverwaltung Offenburg:
Stadt Offenburg
Abteilung Wirtschaftsförderung/Liegenschaften
Hauptstr. 90
D-77652 Offenburg

 

Frau Monika Birk,

Telefon +49 (0) 781 82-2265

Fax: +49 (0) 781 82-7573
monika.birk@offenburg.de

 

 

Anfragen von Sportfliegern werden abgelehnt.
Segelfliegern wird immer weitergeholfen, wenn wir da sind.
Leider können wir nur F-Schlepps anbieten,
Windenberieb ist wegen der JVA neben dem Flugplatz verboten.
Neue Frequenz ab 01.01.2019: 132.040 Mhz

 

Für Besucher mit Sondergenehmigung der Stadt Offenburg und Kunden der Flugwerften:

 

Die Platzrundenhöhe von 1200 ft MSL ist einzuhalten!
Wegen der IFR-Anflüge auf Lahr sind nur Ostplatzrunden erlaubt!
Beachten Sie Lärmschutz der Anwohner und Luftraum CTR in Lahr.

 

An und Abflüge sollen möglichst von/nach Süden erfolgen, wenn es Wetter und Verkehrslage zulassen ! GEGENVERKEHR MÖGLICH !

 

Das Überfliegen der Stadt- und Ortsteile ist zu vermeiden!

 

Das Überfliegen des Platzes darf nicht unter 1500 ft GND / 2000 ft MSL erfolgen, und dies nur mit Genehmigung von Lahr!

 

Zum Rollen nur die Asphalt-Rollbahn benutzen! Grasflächen sind nicht befahrbar! Die Grasbahn ist außer Betrieb!

 

Der Tower ist zur Zeit nicht in Betrieb, die Flugleitung sitzt bei der Fliegergruppe Offenburg am nördlichen Ende des Platzes.

 

Zum Aufbauen von Segelflugzeugen bitte das Gen.-Av.-Vorfeld benutzen. Zum Rollen auf der Landebahn bis zum Startpunk am Südende der Bahn per Funk Information einholen und Augen offen halten!
Segelflugzeuge landen auf Aspahlt, bevorzugt 02, lange Landung, bis zum Abrollweg ausrollen und sofort selbst die Bahn räumen! Grasflächen sind nicht befahrbar, nicht seitlich rausrollen! Achtung! Graben zwischen Graspiste und Asphaltpiste!

 

Am F-Schlepp Start haben Vereinsmitglieder bis 11:00 Uhr lokal Vorrang.

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